1.) Grundsätzliche Bedenken und Einschätzung der Situation

Die temporäre Abschaffung fundamentaler Grundrechte findet keine Deckung im Gesetz!

Die steigende Anzahl von Anfragen verschiedener Mandanten bzw. Stammklienten, aber auch von Freunden und Bekannten im privaten Bereich veranlassen uns dazu, Einschätzungen zu den drastischen Maßnahmen der letzten Wochen vorzunehmen, zumal die gesamte in Österreich lebende Bevölkerung in nie dagewesener Weise in ihren Rechten beschränkt wird. Darüberhinaus besteht die Gefahr, dass eingeschläferte Rechte nicht mehr aufgeweckt werden – Provisorien halten sich bekanntlich gerne lang.

Nach unserer Ansicht ist es Aufgabe der Rechtsanwaltschaft, nicht nur den einzelnen Rechtssuchenden speziell in seiner individuellen Situation zu beraten und zu vertreten, sondern auch Pflicht und Aufgabe als Juristen, bei derartigen flächendeckenden gravierenden Eingriffen grundsätzliche Einschätzungen zu veröffentlichen, und allgemein auf die Sensibilität dieser Situation hinzuweisen. Grundrechte, deren Erreichen Jahrhunderte gedauert hat und die blutig erkämpft werden mussten, werden in der vorliegenden Situation bedenkenlos eingeschränkt und zwar ohne nennenswerten Widerstand bzw. Aufschrei der Bevölkerung.

Nachdem wir vor kurzem unsere neue Homepage in Betrieb genommen haben, bringen wir jene Meinung, die wir seit Wochen vehement in alle Richtungen vertreten, nunmehr in dieser Form auch der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis.

Unabhängig von Widersprüchlichkeiten – die zu einer Verunsicherung der Bevölkerung führen – ergibt sich nach unserer Überzeugung, dass einzelne Verordnungen gesetzeswidrig sind bzw. einzelne Gesetze verfassungswidrig sind.

Gesetzeswerdung zweifelhaft!

Bevor wir uns mit den einzelnen Eingriffen und den Bedenken hiezu befassen, sei noch angemerkt, dass auch der Stil der Verlautbarungen ungewöhnlich erscheint. Oftmals werden entsprechende Maßnahmen in Pressekonferenzen bekanntgegeben, obwohl die Gesetze erst in den Tagen danach in den zuständigen Institutionen beschlossen werden. Dies wirft ein bezeichnendes Bild auf die Verfassungswirklichkeit. Der Gesetzwerdungsvorgang wird innerhalb von wenigen Stunden innerhalb eines Tages abgewickelt – die Tätigkeit des Parlaments und Bundespräsidenten erschöpft sich im Abnicken.

Dazu kommt, dass Regierungserklärungen in Pressekonferenzen Gesetze und Verordnungen vorwegnehmen und Einschränkungen verkündet werden, die von den nachfolgenden Vorschriften nicht gedeckt sind. Verkündung von Betriebsschließungen ohne nachfolgende Anordnung, scheinbare weitreichende Ausgangsverbote, die tatsächlich nicht bestehen etc.!

Andrea Steindl | Wolfgang Schmidauer