Richtungsweisende Entscheidung zum unzulässigen Betrieb von „Panoramakameras“

Richtungsweisende Entscheidung zum unzulässigen Betrieb von „Panoramakameras“ Unsere Kanzlei hat nunmehr in 2. Instanz eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz zum Betrieb einer sogenannten „Webcam“ erwirkt (2 R 38/26k). Die Betreiberin der Panoramakamera, ein Tourismusverein, wurde schuldig erkannt, es zu unterlassen, eine Webcam
mehr dazu…