Gute Arbeit muss nicht teuer sein. Grundsätzlich können ausdrückliche Vereinbarungen unter Berücksichtigung des Gewichtes und des Umfanges einerseits und der Leistungsfähigkeit des Klienten andererseits jederzeit geschlossen werden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung auf Basis der Empfehlungen, Richtlinien und Gesetze (AHK, RATG, NKT, NTG, GKTG).